Ab 1.1.2008 müssen behördliche Homepages barrierefrei gestaltet sein und den Standards des W3C im Sinne der Web Content Accessibility Guidelines (Richtlinien für Barrierefreiheit) entsprechen. Eigentlich sollte dieses Zertifikat gerade bei solchen Homepages ohnehin keine Kür, sondern schon längst Pflicht sein, um jeden Besucher die Möglichkeit zu geben an Informationen oder Serviceleistungen von Behörden zu kommen.
Behinderte Menschen nutzen verstärkt das Internet, um rasch zu Informationen zu gelangen. Sehbehinderte beispielsweise lassen sich Homepages per Software vorlesen bzw. wandelt diese die Inhalte in Brailleschrift um. Doch nicht nur körperliche Behinderungen auch technische Behinderungen erfordern den Einsatz von bestimmten Hilfsmitteln. Die Zugänglichkeit zu den Inhalten einer Homepage soll also jedenfalls ohne Hürden gewährt sein.
xhtml valid?
Eine saubere, logisch aufgebaute, den Standards entsprechende Programmierung ist schon der erste Schritt in diese Richtung. Unter http://validator.w3.org kann leicht getestet werden, ob die betreffende Homepage diese Kriterien erfüllt. Ist alles in Ordnung, darf man seine Homepage mit diesem Button küren ;-))
Damit alleine ist allerdings noch keine Barrierefreiheit gegeben. Zusätzlich müssen Layout- und Textgestaltung, Grafikeinsatz, Tabellen, Frames, Java, Javascript, hörbare Elemente, Formulare oder andere Dialoggestaltung und vieles mehr so ausgerichtet bzw. eingesetzt sein, dass alle Eventualitäten berücksichtigt sind. Kein leichtes Unterfangen für Webdesigner, aber durchaus machbar. Eigentlich müsste solche Arbeit gar nicht per Gesetz verordnet werden, es müsste für Internetauftritte des “öffentlichen Lebens” selbstverständlich sein und für kommerzielle Homepages im eigenen Interesse.
Das Manko nicht für jedermann zugänglich zu sein, bzw. Barrieren zu schaffen dürfen sich allenfalls private Homepages leisten. Dass sich nicht alle Hobbywebdesigner mit diesen Anforderungen anfreunden wollen ist klar, hier zählt wohl mehr die Freude am Tun als zähe Standadisierung.