orange Gedanken- und Fotofussel

Alltägliches, Besonderes und die Fussel dazwischen.

Das Recht zu knipsen

Donnerstag, 22. Januar 2009

Dass (auch) das Internet kein rechtsfreier Raum ist, dürften schon einige erfahren haben. Vor allem die, die abgemahnt wurden und tief in die Geldbörse greifen mussten.
Gerade im fotografischen Bereich wird vielleicht zu wenig, zu unbedarft über Recht und Unrecht nachgedacht. Bilddiebstahl (Urheberrechtsverletzung) und Trafficklau sind gängige Delikte, die den Geschädigten auf den Plan rufen und die einleuchtend sind.

Weniger gängig ist die Frage: Was darf ich fotografieren und online stellen?
Vorweg für private Zwecke darf man alles fotografieren – als persönliche Erinnerung, für ein Fotoalbum. Das Problem liegt in der Veröffentlichung, dabei ist es egal, ob man aus dem Foto Kapital schlagen möchte oder nicht. Online = öffentlich Punkt.

Klar ist, dass die Privatsphäre von Menschen nicht verletzt werden darf. Weniger klar ist der Umgang mit dem sg. Hausrecht. Das besagt u.a., dass auch an öffentlich zugänglichen Plätzen, in Gebäuden möglicherweise nicht fotografiert werden darf (Zoo, Museum, Schloss, Kirche, Konzert, Ausstellung).
In diesem Zusammenhang fällt dann aber auch der Begriff “Panoramafreiheit” – Welche Werke darf man unter freiem Himmel fotografieren? (fotorecht.de, Artikel zum Thema).

Heikel ist auch die Bild-von-Bild-Ablichtung: Straßenkarten, Buchcover, Dokumente, Fotografien, Gemälde, Markennamen usw. – und Türschilder, KfZ-Zeichen, geschützte Bauwerke (wie der Eifelfurm), Comicfiguren etc.etc.

Ich bin kein Jurist, versuche mich natürlich an die Gesetzeslage zu halten (so wie ich sie als Laie verstehen kann) – ich möchte nur mein Hobby mit anderen teilen und suche den Austausch … absichtliche Verfehlungen liegen mir fern.

Nachlese:
Fotorecht FAQ als pdf-Datei
Was darf ich fotografieren?
Fotorecht.de

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6 Kommentare

  1. voss sagt:

    Nabend Isabella,

    schöner Artikel, erinnert er mich doch daran das ich das auch schon einmal machen wollte. Ich hab schon einmal in einem Forum eine kleine Abhandlung über das Fotorecht in Österreich geschrieben. Leider ist die schon wieder hoffnungslos veraltet.

    Ich wollte nur anmerken, dass die Deutsche Rechtslage teilweise eine etwas andere als die Österreichische ist. Im Österreichischen Urheberrecht werden bspw. einige Dinge etwas anders gehandhabt und teilweise sogar recht heftige Gefängnisstrafen für Verstöße fällig.

    Wenn ich meinen Artikel fertig hab, würde ich gerne per Trackback auf Deinen Verlinken, wär das OK ?

    lg
    Voss

  2. Isabella sagt:

    Ja sicher, Voss – mein Beitrag ist nur ein Denkanstoß, ein “Gedankenfussel”, keinesfalls so ausführlich, um nicht weiter nach Informationen zu suchen.
    Ich finde, es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass die Gesetzeslage eine ernste Sache ist.
    LG Isabella.

  3. Gerd sagt:

    Andere Länder, andere Sitten. Ich hab ja Gottseidank eine Anwalt im Rücken, aber wenn der Voss da jetzt recherchiert, würde mich schon die Rechtslage anderer Länder interessieren. Wer will schon ins Gefängnis. ;-)

    Liebe Grüße – Gerd

  4. Isabella sagt:

    … stimmt schon Gerd – andere Länder, andere Stitten.
    Nur, wenn ich mich im Ausland befinde, habe ich mich an diese Gesetze zu halten. Da kann ich ja kaum sagen “bei uns daheim ist das anders”. Ich muss also auch wissen, was ich im Urlaub fotografieren und online stellen darf. Zudem ist es auch eine Frage, wo der Server steht, über den ich veröffentliche (glaube ich jedenfalls).
    Außerdem sind die Gesetze oft sehr ähnlich, nur das Strafmaß ist unterschiedlich.
    Naja – alles eine ziemlich komplizierte Sache.
    LG Isabella.

  5. michi sagt:

    hi,

    ein wahrlich intressanter artikel.
    mich würd ja wirklich mal eine umfassende info zu dem theme im bezug auf österreich intressieren bzw. wie und in welcher form das ganze exekutiert wird.

    denn streng genommen darf ich ja niemanden fremden auf der strasse fotografieren und das pic dann online stellen….

    lg

    • Isabella sagt:

      Ich habe noch nie etwas über abgestrafte Hobbyfotografen und Webveröffentlichungen gelesen oder gehört. Vielleicht ist man hier doch großzügig, aber das wäre kein Grund es darauf ankommen zu lassen.
      Ich glaube, wenn man einen Platz oder ein Gebäude etc. als Hauptmotiv fotografiert, und der/die zufällig anwesenden Mensch/en als Beiwerk dienen, dann ist die Veröffentlichung in Ordnung … naja. Eine komplizierte Sache das Ganze. (Ich bleib am besten bei meinen Blümchen und Bienchen ;-) ).
      LG Isabella.

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Kommentare

  • schlaglochzu Erfolglose und erfolgreiche Menschen: Hallo Isabella! Diese Liste würde ich kürzen und sagen:...
  • Elkezu Erfolglose und erfolgreiche Menschen: Das gefällt mir und ich denke, das stimmt auch (fast) alles. Ich würde...
  • Marczu Farbe bekennen 2010 – sandbraun: Wie lustig: Ich habe in meinem Tigra sanbraune Ledersitze…
  • Ankezu Farbe bekennen 2010 – sandbraun: Liebe Isa, ein wunderschönes Afrikanisches Sprichwort, was passend zum...
  • Escarazu Farbe bekennen 2010 – orange: WOW was für ein informativer Kommentar!! Sehr interessant dein Beitrag...

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